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Energierecht / Erneuerbare Energien

COELER Legal ist die führende Kanzlei im Bereich der Erneuerbaren Energien in Bulgarien. Wir beraten Projektentwickler und die Betreiber regenerativer Energieanlagen insbesondere in den Bereichen Windenergie, Wasserkraft und Photovoltaik. Unsere Anwälte verfügen über eine exzellente Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und der Verfahren. Über die von uns betreuten Projekte stehen wir in ständigem Kontakt mit den zuständigen Verwaltungsorganen auf Regierungs- und kommunaler Ebene.

Für Projektentwickler, Betreibergesellschaften, Fonds und Banken prüfen (due diligence) und erstellen wir die gesamte Vertragsdokumentation einschließlich aller

  • gesellschaftsrechtlichen Verträge
  • Pacht- und Kaufverträge
  • Baurechtsverträge
  • Dienstbarkeiten
  • Netzanschluss- und Einspeiseverträge
  • Betriebsführungsverträge
  • sonstige Nutzungs- und Dienstleistungsvertrüge mit Projektbeteiligten 
  • UVP-Gutachten
  • Referenzschreiben
  • CO²-Emissionszertifikate nach Kyoto-Protokoll

Wir beraten bei der Standortwahl- und suche, Beantragung von Baugenehmigungen und verhandeln für Sie auf kommunaler und staatlicher Ebene mit öffentlichen und privaten Grundstückseigentümern sowie Netzbetreibern und Genehmigungsbehörden über

  • Flächen- und Standortsicherung
  • Erwerb von Grundeigentum und Baurechten
  • Raumplanung und Bebauungsplanung
  • Vertragsgestaltung
  • UVP
  • Bau- und Betriebsgenehmigungen
  • Einspeiseverträge

Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage finden Sie auf der website des Bundesumweltministeriums "Rechtsquellen Erneuerbare Energien" sowie unter der Rubrik INFOCENTER . Aktuelle Informationen zu den bulgarischen Vorschriften im Bereich RES finden Sie hier.


Aktuelle Projekte:

  • Projektentwicklung, Grundstückssicherung, Vertragsgestaltung und ständige Beratung für mehrere führenden RES-Entwicklungsgesellschaften und EVU´s
  • Länderbericht Bulgarien "Electricity Regulation 2010"
  • Legal due diligence bei der Übernahme von 60% der Anteile am Kraftwerksunternehmen Novii Energi, Sofia. Presseinfo1 Presseinfo2
  • Marktstudie Photovoltaik sowie steuerliche Gestaltung von PV-Projekten. 
  • Legal due diligence Windpark "Kavarna" - Ständige rechtliche Begleitung bei der Projektentwicklung von 4 großen Windparks
  • Beratung mehrerer Projektentwicklungsgesellschaften beim Markteinstieg in Bulgarien sowie beim Kauf und der Entwicklung von Windparks
  •  Beratung eines Betreibers von Wasserkraftwerken beim Markteinstieg und Kauf von Wasserkraftwerken
  • Legal due diligence Windpark "Dobrudzha" für einen führenden deutschen Parkentwickler
  • Legal due diligence und ständige juristische Begleitung für einen führenden norwegischen Energieversorger

COELER LEGAL ist Mitglied der APEE, des einzigen bulgarischen Verbandes der Erzeuger von erneuerbaren Energien und damit in engem Kontakt mit Regierungsstellen und parlamentarischen Gremien.

Den Text des neuen Gesetzes über Regenerative Energien finden Sie hier . Eine Zusammenstellung der relevanten Vorschriften im Bereich des Energierechts finden Sie unter diesem Link.

Interessant ist auch der Entwurf der EU für die neue Direktive zum Thema Erneuerbare Energien.

Die Regelung der Einspeisevergütung nach dem Gesetz über die erneuerbaren und alternativen Energien

Um die photovoltaisch erzeugte Energie an den Verteilungs- und Übertragungsgesellschaften verkaufen zu können, muss der Energieerzeuger über ein Herkunftszertifikat verfügen. Das Zertifikat wird von der Staatlichen Kommission für Energie- und Wasserregulierung (SKEWR) ausgestellt. Es enthält Angaben über die Menge erzeugter Energie, die Erzeugungsdauer, die Erzeugungsanlage sowie über die Leistung der photovoltaischen Systeme. Das Herkunftszertifikat wird erst ausgestellt, nachdem die Lizenz für die Erzeugung elektrischer Energie erteilt wurde, vorausgesetzt eine solche ist erforderlich, und die photovoltaische Anlage in Betrieb genommen wurde.

Solange es an einem System für Handel mit Grünzertifikaten in Bulgarien fehlt, wird die Energie aus erneuerbaren Energiequellen, darunter auch die photovoltaisch erzeugte Energie, zu Präferenzpreisen (Vorzugspreisen) von den Verteilungs- und Übertragungsgesellschaften abgekauft. Um die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen anzuregen, hat der Gesetzgeber in dem Gesetz über erneuerbare und alternative Energiequellen und Biotreibstoffe die Verteilungs- und Übertragungsgesellschaften verpflichtet alle Energieerzeuger an das Netz in der jeweiligen Region anzuschließen und die Gesamtmenge erzeugter Energie abzukaufen, abgesehen von der Energie die aufgrund von anderweitigen Verträgen vertrieben wird.

Die SKEWR bestimmt jährlich bis zum 31. März die Präferenzpreise zu denen die Energie aus erneuerbaren Energiequellen in dem jeweiligen Jahr abgekauft wird. Der Preis beträgt 80% vom durchschnittlichen Verkaufspreis der öffentlichen und Endversorger des Vorjahres zuzüglich einer Zulage die die SKEWR je nach der Art der Energiequelle festlegt. Die Zulage muss jedoch 95% vom Wert der Zulage des Vorjahres übersteigen.

Bis zum 31.03.2010 wird die SKEWR die photovoltaisch erzeugte Energie zu folgenden Preisen abkaufen:

  • für installierte Leistung unter 5 KW ? BGN 823/MWh ohne MwSt (vgl. BGN 782/MWh für 2008)
  • für installierte Leistung über 5 KW ? BGN 755/MWh ohne MwSt (vgl. BGN 718/MWh für 2008).


Ansprechpartner:

Dr. Frank Schmitz ,
Shana Kaloyanova ,
Galina Andreeva