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Windenergie & Photovoltaik - Bulgarien
COELER LEGAL ist die führende Kanzlei im Bereich der Erneuerbaren Energien in Bulgarien. Wir beraten Projektentwickler und die Betreiber regenerativer Energieanlagen insbesondere in den Bereichen Windenergie, Wasserkraft und Photovoltaik. Unsere Anwälte verfügen über eine exzellente Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und der Verfahren. Über die von uns betreuten Projekte stehen wir in ständigem Kontakt mit den zuständigen Verwaltungsorganen auf Regierungs- und kommunaler Ebene.
Für Projektentwickler, Betreibergesellschaften, Fonds und Banken prüfen (due diligence) und erstellen wir die gesamte Vertragsdokumentation einschließlich aller
Wir beraten bei der Standortwahl- und suche, Beantragung von Baugenehmigungen und verhandeln für Sie auf kommunaler und staatlicher Ebene mit öffentlichen und privaten Grundstückseigentümern sowie Netzbetreibern und Genehmigungsbehörden über
Sprechen Sie uns an oder schildern Sie Ihre Rechtsfrage per Email. Wir werden Ihnen dann - kostenfrei - eine unverbindliche Voreinschätzung mitteilen.
Kontakt: Dr. Frank Schmitz
Aktuelle Projekte:
COELER LEGAL ist Mitglied der APEE sowie BGEWA, der beiden bulgarischen Verbände der Erzeuger von erneuerbaren Energien und damit in engem Kontakt mit Regierungsstellen und parlamentarischen Gremien.
NEWS:
Bulgarischer Ministerrat hat dem neuen Gesetz über Erneuerbare Energien zugestimmt. Die Novelle wird nun in den nächsten 10 Tagen ins Parlament zur ersten Lesung eingebracht.
Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage finden Sie auf der website des Bundesumweltministeriums "Rechtsquellen Erneuerbare Energien" sowie unter der Rubrik INFOCENTER . Aktuelle Informationen zu den bulgarischen Vorschriften im Bereich RES finden Sie hier.
Den Text des aktuellen Gesetzes über Regenerative Energien finden Sie hier . Eine Zusammenstellung der relevanten Vorschriften im Bereich des Energierechts finden Sie unter diesem Link.
Interessant ist auch der Entwurf der EU für die neue Direktive zum Thema Erneuerbare Energien.
Die Regelung der Einspeisevergütung nach dem Gesetz über die erneuerbaren und alternativen Energien
Um photovoltaisch erzeugte Energie an den Verteilungs- und Übertragungsgesellschaften verkaufen zu können, muss der Energieerzeuger über ein Herkunftszertifikat verfügen. Das Zertifikat wird von der Staatlichen Kommission für Energie- und Wasserregulierung (SKEWR) ausgestellt. Es enthält Angaben über die Menge erzeugter Energie, die Erzeugungsdauer, die Erzeugungsanlage sowie über die Leistung der photovoltaischen Systeme. Das Herkunftszertifikat wird erst ausgestellt, nachdem die Lizenz für die Erzeugung elektrischer Energie erteilt wurde, vorausgesetzt eine solche ist erforderlich, und die photovoltaische Anlage in Betrieb genommen wurde.
Solange es an einem System für den Handel mit Grünzertifikaten in Bulgarien fehlt, wird die Energie aus erneuerbaren Energiequellen, darunter auch die photovoltaisch erzeugte Energie, zu Präferenzpreisen (Vorzugspreisen) von den Verteilungs- und Übertragungsgesellschaften abgekauft. Um die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen anzuregen, hat der Gesetzgeber in dem Gesetz über erneuerbare und alternative Energiequellen und Biotreibstoffe die Verteilungs- und Übertragungsgesellschaften verpflichtet alle Energieerzeuger an das Netz in der jeweiligen Region anzuschließen und die Gesamtmenge erzeugter Energie abzukaufen, abgesehen von der Energie die aufgrund von anderweitigen Verträgen vertrieben wird.
Die SKEWR bestimmt jährlich bis zum 31. März die Präferenzpreise zu denen die Energie aus erneuerbaren Energiequellen in dem jeweiligen Jahr abgekauft wird. Der Preis beträgt 80% vom durchschnittlichen Verkaufspreis der öffentlichen und Endversorger des Vorjahres zuzüglich einer Zulage die die SKEWR je nach der Art der Energiequelle festlegt. Die Zulage muss jedoch 95% vom Wert der Zulage des Vorjahres übersteigen. Im neuen Gesetz wird es voraussichtlich für PV-Strom eine für die gesamte Vertragslaufzeit feste, einheitliche Vergütung geben, so dass die Planungssicherheit gewährleistet ist.
Aktuell beträgt die Einspeisevergütung für photovoltaisch erzeugte Energie (gilt bis 31.03.2011):
Neuregelung des Gesetzes über die erneuerbaren Energiequellen
Kurzdarstellung
Einspeisevergütungen Bulgarien 2011
Überblick
Ansprechpartner:
Dr. Frank Schmitz ,
Shana Kaloyanova ,
Galina Andreeva