Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht in Bulgarien

Das Bulgarische Gerichtssystem

Das bulgarische Gerichtswesen verfügt über einen dreistufigen Instanzenzug. Die Gerichte sind staatliche Organe, die in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen Recht sprechen. Es werden folgende Gerichte unterschieden:

  • Kreisgerichte – 113
  • Bezirksgerichte – 28
  • Verwaltungsgerichte – 28
  • Strafgericht für organisierte Kriminalität – 1
  • Appellationsgerichte – 5
  • Appellationsgericht für organisierte Kriminalität – 1
  • Militärgerichte – 5
  • Militärappellationsgericht – 1
  • Oberstes Kassationsgericht – 1
  • Oberstes Verwaltungsgericht – 1

 

ZIVILGERICHTE

Kreisgerichte – In Bulgarien gibt es 113 Kreisgerichte als Eingangsinstanz der Zivilgerichtsbarkeit. Gegen Entscheidungen der Kreisgericht kann Berufungen beim zuständigen Bezirksgericht eingelegt werden. Das Kreisgericht ist zuständig für Zivil- und Strafsachen bis zu einem Streitwert von BGN 10.000,00 (etwa € 5.000,00). Typische Streitigkeiten betreffen etwa das Familien-, Ehe- und Kindschaftsrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Zivilsachen sowie Vermögensaufteilungsfragen.

Bezirksgerichte – Das Bezirksgericht ist als erst- und zweitinstanzliches Gericht zur Entscheidung von enumerativ im Gesetz festgelegten Fällen berufen, bei denen es um ein erhebliches gesellschaftliches oder wirtschaftliches Interesse geht. Das Bezirksgericht ist zuständig etwa für Handels-, und Zivilsachen mit einem Streitwert über BGN 10.000,00, strafrechtliche Verbrechen, Vaterschafts- und Adoptionsklagen und Insolvenzansprüche und überprüft als Berufungsinstanz Entscheidungen der Kreisgerichte.

Das Oberste Kassationsgericht ist die höchste und letzte gerichtliche Instanz in allen Handels-, Zivil- und Strafsachen. Zu seinen Aufgaben gehört die höchstrichterliche Überwachung der ordnungsgemäßen und einheitlichen Anwendung der Gesetze durch alle Gerichte. Es hat seinen Sitz in Sofia.


VERWALTUNGSGERICHTE

Verwaltungsgerichte – Es gibt 28 Verwaltungsgerichte in Bulgarien, zu deren Zuständigkeit etwa der Schutz vor unrechtmäßigen öffentlichen Zwangsmaßnahmen, die Nichtigerklärung oder Aufhebung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, Erlass, Änderung, Aufhebung von Verwaltungsakten nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder Schadenersatzansprüche für Schäden aufgrund von Zwangsmaßnahmen gehören. Gegen einen Verwaltungsakt, durch den die Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unmittelbar umgesetzt wird, ist kein Rechtsbehelf zum Verwaltungsgericht zulässig, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Das Oberste Verwaltungsgericht ist zuständig für die ordnungsgemäße und einheitliche Anwendung der Bulgarischen Gesetze in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit etwa für Klagen und Beschwerden gegen Akte des Ministerrates, des Premierministers, der Minister, des Obersten Justizrates, der bulgarischen Nationalbank und der Bezirksgouverneure. Als Berufungsinstanz prüft es gerichtliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

 

Verfassungsgericht der Republik Bulgarien

Das bulgarische Verfassungsgericht ist nicht Teil des Gerichtswesens, sondern ein eigenständiges Organ, dessen Autorität sich unmittelbar auf die Verfassung stützt und dessen Tätigkeit in einem speziellen Gesetz geregelt ist. Dieses Gericht garantiert die Unumkehrbarkeit des demokratischen Prozesses in der Republik Bulgarien, dessen Realisierung das wichtigste Ziel der Verfassung ist. 


MILITÄRGERICHTE

Militärgerichte sind als erstinstanzliche Gerichte zuständig für Strafsachen betreffend Straftaten, die während der Dienstausübung von Militärangehörige und von Angehörigen des Innenministeriums begangen wurden. Fälle, die von den Militärgerichten entschieden wurden, werden vom Militärappellationsgericht als Berufungsinstanz geprüft. Es gibt nur ein einziges Militärappellationsgericht, das Rechtsbehelfe und Beschwerden gegen Entscheidungen von Militärgerichten des ganzen Landes prüft.

Das Strafgericht für organisierte Kriminalität mit Sitz in Sofia ist einem Bezirksgericht gleichgestellt. Seine Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt. In die Zuständigkeit des Strafgerichts für organisierte Kriminalität fallen solche Straftaten, die erschöpfend in Artikel 411a der Strafprozessordnung festgelegt sind.

Das Appellationsgericht für organisierte Kriminalität prüft Beschwerden gegen Entscheidungen des Strafgerichts für organisierte Kriminalität.
 

SCHIEDSGERICHT bei der bulgarischen Industrie- und Handelskammer

http://www.bcci.bg/arbitration/index.html
 

Das Schiedsgericht bei der bulgarischen Industrie- und Handelskammer verfügt über die Zuständigkeit für zivilrechtliche und handelsrechtliche Streitigkeiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Verträgen, sofern ein wirksamer Schiedsvertrag vorliegt und damit die staatliche Gerichtsbarkeit keine Anwendung findet.

Schiedsverfahren weisen wesentliche Unterschiede zu staatlichen Verfahren auf, die für eine erfolgreiche Durchführung eines Schiedsverfahrens wesentlich sind. Die erste Weichenstellung ist zunächst die korrekte Formulierung einer Schiedsklausel und die Wahl einer geeigneten Schiedsordnung. Auch der der Schiedsort muss sorgfältig überlegt werden, da hiervon die Verfahrensordnung abhängt, nach der die Schiedsrichter vorgehen. Schiedsverfahren in Bulgarien leiden oftmals am langwierigen Verfahren, wobei Schiedsrichter – wie im in Bulgarischen Zivilverfahren üblich – häufig externe Gutachten selbst über Rechtsfragen einholen. Manche positiven Schiedsurteile wurden zudem im Anschluss über eine Klage vor staatlichen Gerichten in Bulgarien wegen eines angeblichen Verstoßes gegen der ordre public wieder aufgehoben. Auch auf die richtige Auswahl des/der Schiedsrichter/s sollte große Sorgfalt verwandt werden. So ist in manchen Fällen ein aus drei Schiedsrichtern bestehendes Gremium nicht nur teuer und schwerfällig; es wird insbesondere in Bulgarien schwierig sein, fachlich geeignete, erfahrene und integre Schiedsrichter zu finden.

 

Durch unsere europaweite Schiedstätigkeit kennen wir die Fallstricke des Verfahrens genau und haben alle uns bislang übertragenen Schiedsverfahren erfolgreich abgeschlossen.


Gerichtsverfahren in Bulgarien

Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten des bulgarischen Zivilrechts und Zivilprozessrechts, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Fragen. Schwerpunkte sind u.a.:  

  • Unfall in Bulgarien, Geltendmachung von Ansprüchen, Schadensersatzklagen
  • Immobilienverträge 
  • Kaufverträge aller Art, insbesondere über Immobilien in Bulgarien 
  • mietrechtliche Fragen (insbesondere Gewerbemiete) 
  • Versicherungsrecht 
  • vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche aller Art 
  • Erbrecht (insbesondere Erbauseinandersetzungen) 
  • Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren, aussergerichtliche Streitbeilegung
  • Vollstreckung ausländischer Gerichts- und Schiedsgerichtsentscheidungen oder -vergleiche
  • Zwangsvollstreckung, Pfändungen, Sicherungsmaßnahmen, Arreste

 

Vollstreckung ausländischer Urteile in Bulgarien nach der Reform der EuGVVO

Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel-I-Verordnung, auch als EuGVVO bezeichnet), wurde mit Wirkung zum 10. Januar 2015 reformiert und durch die neue Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012 ersetzt. Wesentliche Neuerung ist die Abschaffung des Exequaturverfahrens.

Bislang mussten Gerichtsentscheidungen aus anderen europäischen Mitgliedstaaten regelmäßig in einem zeitaufwändigen Anerkennungsverfahren im Vollstreckungsstaat für vollstreckbar erklärt werden. Dieses Erfordernis ist entfallen, sodass ausländische Gerichtsurteile in Zivil- oder Handelssachen nunmehr wie inländische Entscheidungen vollstreckt werden können. Dies bedeutet eine nicht unerhebliche Zeit- und Kostenersparnis, gerade in einem Land wie Bulgarien, indem Schuldner häufig das (gerichtliche) Verfahren verzögern oder Einfluss auf das Exequatur-Gericht nehmen konnten.

Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email mit Ihrer Frage. Wir werden Ihnen dann unverzüglich und kostenfrei eine unverbindliche Voreinschätzung mitteilen.

Kontakt: Dr. Frank Schmitz