Steuerrecht und Buchhaltung in Bulgarien

Beratung im bulgarischen und internationalem Steuerrecht

Die Beziehungen eines Unternehmens zum Ausland werden immer vielfältiger und komplexer. Schon die bloße Warenlieferung an einen ausländischen Abnehmer kann insbesondere umsatzsteuerrechtlich zu Folgen führen, die der Unternehmer nicht erwartet. Dies gilt umso mehr bei Dienstleistungen, die über die Grenze erbracht werden.

In diesen und allen anderen denkbaren Fällen unternehmerischer oder privater Aktivität mit Auslandsbezug treten zahlreiche steuerrechtliche Fragestellungen und Fallen auf. Lassen Sie sich möglichst vor Festlegung der Strukturen Ihres Auslandsengagements von uns beraten.

Steuern und Buchhaltung in Bulgarien

Bulgarien ist seit dem 01.01.2007 Mitglied der Europäischen Union. Es gelten daher die Niederlassungsfreiheit, die EU-Fusionsrichtlinie und die einschlägigen EuGH-Urteile. Mit Deutschland, Österreich und vielen anderen Staaten hat Bulgarien Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Muster abgeschlossen. Nach Art. 5 DBA-OECD bedeutet der Ausdruck "Betriebsstätte" eine fest Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Nicht erfasst werden etwa Lagerstätten, Ausstellungs- und Auslieferungsräume oder die Tätigkeit durch einen unabhängigen Vertreter. Dagegen gelten etwa Produktionsstätten oder Bauausführungen über 12 Monate Dauer als Betriebsstätten, unabhängig vom Orte der geschäftlichen Oberleitung.

Bulgarien ist wegen seiner Flat Tax von 10 % auf Einkommen und Unternehmensgewinne europaweit als Niedrigsteuerland und Firmensitz interessant geworden. Das Steuerrecht ist noch überschaubar und wenig bürokratisch. Eine Firmengründung ist schnell und günstig zu realisieren (Gründungskosten unter ? 1.500,00).

Zu unserem Beraterteam gehören deutsche und bulgarische Steuerberater, Expertbuchhalter (Abschlussprüfer) sowie Steueranwälte. Wir bieten eine projektbezogene oder ständige Steuerberatung und Buchhaltung, auf Wunsch zweisprachig und unter Berücksichtung von Aspekten der Doppelbesteuerung

Unsere Leistungen: 

  • Firmengründung
  • Steuerregistrierung 
  • Klärung steuerlicher Fragen mit der Steuerverwaltung 
  • Vertretung vor Steuerbehörden und in Finanzverfahren 
  • Ermittlung steuerneutraler Gestaltungen, etwa bei Immobiliengeschäften, Fondsgestaltung, Beteiligungskäufe etc. 
  • laufende Buchhaltung und Steuerberatung 

Aktuell haben wir für eine führende Investmentgesellschaft eine Konzeption für geschlossene Immobilienfonds mitentwickelt. Das Projekt mit einem Volumen von rund EUR 60 Mio. befindet sich in der Umsetzungsphase. 

Seit mehreren Jahren beraten wir einen der größten irischen Pensionsfonds bei allen steuerlichen Rechtsfragen des Kaufs, des Baus und der Verwaltung einer Vielzahl von Ferienimmobilien in Bulgarien.

COELER LEGAL hat vor kurzem die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmöglichkeiten für RES-Projekte (Wind und PV) in Bulgarien geprüft und in einem Gutachten dargestellt.

Sprechen Sie uns an oder schildern Sie Ihre Rechtsfrage per Email. Wir werden Ihnen dann - kostenfrei - eine unverbindliche Voreinschätzung mitteilen.

Kontakt: 

Dr. Frank Schmitz

Krasimira Ivanova