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Firmengründung in Bulgarien

Jedes ernsthafte Engagement in Bulgarien, sei es wirtschaftlicher Art oder der Erwerb einer Immobilie, erfordert früher oder später die Gründung einer Gesellschaft. COELER LEGAL hat seit 1991 extensive Erfahrungen als Berater einer Vielzahl ausländischer Unternehmen sammeln können. 

Unser Anspruch ist die integrierte Beratung bei grenzüberschreitenden Investments einschließlich Aspekte der Doppelbesteuerung durch Einsatz deutscher und bulgarischer Spezialisten. Wir beraten bei der Wahl der Rechtsform, der Gestaltung von Joint Ventures mit privaten wie Staatsunternehmen und stehen bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Unternehmenstäigkeit als permanente oder projektbezogene Berater zur Seite. 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind etwa 

  • Vorbereitung und Durchführung der Firmengründung einschließlich Erstellung der gesamten Dokumentation einschließlich zweisprachigem Gesellschaftsvertrag
  • Durchführung aller notwendigen Registrierungen etwa beim Gericht, Statistikamt, Steuerverwaltung etc. 
  • rechtliche und steuerliche Beratung bei Anteilsübertragungen und Beteiligungskäufen 
  • Due Diligence Prüfungen 
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Joint Venture Agreements, Kooperationsverträgen 
  • Umstrukturierungen wie Verschmelzungen, Abspaltungen, Umwandlungen von Gesellschaften 
  • Gestaltung von Managementverträgen, Arbeitsverträgen sowie arbeitsrechtliche Beratung 
  • Beratung bei Beantragung von Lizenzen etwa im Bank-, Versicherungs- und Medienbereich 
  • Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen 
  • Domizilierung von Gesellschaften, Business services 
  • Abwicklung und Liquidation von Gesellschaften, Beratung im Insolvenzrecht

Sprechen Sie uns an oder schildern Sie Ihre Rechtsfrage per Email. Wir werden Ihnen dann - kostenfrei - eine unverbindliche Voreinschätzung mitteilen. 

Kontakt:

Dr. Frank Schmitz

Krasimira Ivanova

Paket "Gesellschaftsgründung"

Rechtsanwalt in Bulgarien

Seit 1991 begleiten wir Unternehmen aller Branchen bei ihrem Markteinstieg in Bulgarien. Wir ermitteln die geeignete Gesellschaftsform, erstellen sämtliche Gründungsunterlagen (auf Wunsch natürlich auch mehrsprachig) und führen sämtliche Registrierungen, einschließlich bei den Steuerbehörden durch. Die Gesellschafter müssen bei der Gründung nicht in Bulgarien anwesend sein; lediglich der Geschäftsführer muss seine Unterschrift vor dem Notar leisten und das Bankkonto der Gesellschaft eröffnen. 

Die gebräuchlichste Rechtsform ist die OOD, die einer deutschen GmbH vergleichbar ist. Das Mindeststammkapital beträgt € 1,00. Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sowie Buchhaltung und Bilanzierung entsprechen internationalem Standard.Die Gesellschaft kann ein Konto bei einer bulgarischen Bank eröffnen, das in € und in Leva oder in US$ geführt werden kann. 

Gesellschafter ein OOD können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Dahen können etwa eine deutsche GmbH oder englische Limited Alleingesellschafter der bulgarischen Gesellschaft sein.

Einen Vergleich zwischen den bulgarischen und deutschen Gesellschaftsformen finden Sie bei der Deutsch-Bulgarischen AHK.

Wir bieten Ihnen einen kostengünstigen Markteinstieg durch Gründung einer bulgarischen GmbH (OOD) eiinschließlich folgender Leistungen:

  • Gesellschaftsvertrag in deutsch und bulgarisch 
  • Registrierungen bei allen Registern und Behöden (Handelsregister, BULSTAT, Steuerämter) 
  • Beratung in deutscher Sprache 

Selbstverständlich verfügen wir über angeschlossene Übersetzer, Buchhalter und Notare, über die alle weiteren Formalitäten abgewickelt werden können.

Bitte wenden Sie sich für ein erstes Angebot an

Kontakt: Dr. Frank Schmitz