Insolvenz & Liquidation von Unternehmen

INSOLVENZRECHT 

Die weltweite Finanzkrise hat auch in Bulgarien tiefe Spuren hinterlassen. Eine Vielzahl von Unternehmen wurde zahlungsunfähig. Aufgrund von Unterkapitalisierung sowie fehlender Diversifizierung sind die meisten Gesellschaften in der Krise kaum sanierungsfähig. Das bulgarische Insolvenzrecht sieht zwar Instrumente zur Restrukturierung vor, wendet diese allerdings nur selten an. 
Für den Gläubiger eines insolventen bulgarischen Unternehmens geht es daher vor allem darum, seine Forderung insolvenzfest abzusichern und bereits vorher aufmerksam auf typische Anzeichen nachlassender Liquidität zu achten wie etwa 

  • Änderung der Bankverbindung
  • schleppende Zahlungen
  • Zurückstellen von angekündigten Investitionen
  • Verkauf von Betriebsteilen
  • Änderung in der Geschäftsführung

COELER LEGAL bietet u.a. allen Mandanten an, die Geschäftsbeziehung mit bulgarischen Partnern dahingehend zu untersuchen, ob Ausfallrisiken bestehen und wie solchen entgegen gewirkt werden kann. Hierbei werden sämtliche, nach bulgarischem Recht möglichen Sicherungsinstrumente wie Pfandrechte, Abtretungen, Eigentumsvorbehalte etc. berücksichtigt. Ziel ist es, einen Insolvenzverlust bereits im Vorfeld durch gestaltende Beratung zu vermeiden.

Sollte es gleichwohl zur Insolvenz kommen, bieten wir an:

  • Geltendmachung der Forderung zur Insolvenztabelle
  • Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter
  • Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten
  • Kauf des Unternehmens oder von Betriebsteilen aus der Insolvenzmasse
  • Vertretung in der Gläubigerversammlung
  • allgemeine insolvenzrechtliche Beratung


LIQUIDATION

Wenn die Fortführung eines Unternehmens keinen Sinn mehr macht, muss es liquidiert werden. Das bulgarische Handelsrecht gibt insoweit nur wenige Regelungen vor und ist insgesamt erheblich unbürokratischer als etwa das deutsche Recht. Allerdings muss ebenfalls eine Liquidationsbilanz erstellt und alle Geschäfte abgewickelt werden. Oftmals stellen sich erst bei der insoweit anstehenden Prüfung gravierende Fehler der Geschäftsführung heraus, so dass es wichtig ist, dieser im Liquidationsbeschluss keine Entlastung zu erteilen.

Wir stellen Ihnen einen Liquidator, der zusammen mit erfahrenen Buchhaltern sämtliche Geschäftsunterlagen objektiv und kritisch prüft. Selbstverständlich bereiten wir alle nach bulgarischem Handelsrecht erforderlichen Abschlüsse und Unterlagen vor und führen das Verfahren bis zur endgültigen Löschung der Gesellschaft durch.

Sprechen Sie uns an oder schildern Sie Ihre Rechtsfrage per Email. Wir werden Ihnen dann - kostenfrei - eine unverbindliche Voreinschätzung mitteilen.

Kontakt:

Dr. Frank Schmitz

Dimiter Vladimirov

Krasimira Ivanova